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2024-04-21 19:55 - 311535873788

Wurfzelt Pop-up Zelt Automatikzelt Camping Strand Trekkingzelt 2 Personen

Dieses schöne Pop Up Wurfzelt ist das optimale Equipment für Ihren nächsten Camping-Ausflug. 2 Personen finden in diesem praktischen Einwandzelt sehr gut Platz. Durch die Wurfmöglichkeit ist dieses Zelt in Sekunden aufgebaut. Ein Moskitonetz bietet Schutz vor lästigen Insekten. Durch das integrierte Fiberglasgestänge hält das Wurfzelt jederzeit die nötige Spannung aufrecht. Das Wurfzelt bietet einen UV Schutz 30+ und ist dank Wassersäule 1500 mm/cm² wasserdicht.

Pop-Up Wurfzelt

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Highlights

  • Wurfzelt für 2 Personen
  • Wasserdicht
  • Inklusive Moskitonetz
  • Schneller Aufbau durch Pop Up Funktion
  • Zeltboden wasserdicht
  • Inklusive Spannseile und Heringe
  • Inklusive praktischer Tragetasche
  • Geringes Gewicht

Technische Daten

  • Wassersäule: 1500 mm/cm²
  • Totalmaße (LxBxH) : ca. 215 x 117 x 98 cm
  • Innenmaße (LxBxH): ca. 209 x 110 x 95 cm
  • Packmaß (Ø x H): ca. 69 x 4 cm
  • Gewicht: ca. 1,5 kg
  • Material: 100% Polyester / Fiberglas
  • UV Schutz 30+

Lieferumfang

  • 1 Pop Up Wurfzelt
  • 1 Tragetasche
  • 8 Heringe
  • 4 Spannseile
  • 1 Aufbauskizze

Was bedeutet der Begriff „Wassersäule“? Anschaulich kannst Du dir vorstellen, dass ein Stoff mit einem Wert von 2000 mm Wassersäule erst wasserundurchlässig wird, wenn das Wasser 2 Meter hoch auf diesem Stoff steht. In der Natur ruht natürlich auf keinem Zelt eine 2 Meter hohe Wassersäule, sodass ein so hoher Wert zuerst nicht nötig erscheint. Wenn Du dir allerdings überlegest, dass beim Regnen und bei starkem Sturm die Wassertropfen an die Zeltwände gedrückt werden, wird schnell klar, dass solche Werte nicht übertrieben sind. Die Test für die Wasserdichtigkeit werden mit Wassersäulen durchgeführt. Auf ein Stoffstück wird ein Zylinder mit Höhenangabe gestellt und mit Wasser befüllt. Der Wert, bis zu dem kein Wasser durch den Stoff dringt, ist die Wassersäulenangabe. Laut DIN-Norm gilt ein Wert ab 1300 mm Wassersäule als wasserdicht. Bei Regenjacken oder Zelten, die zusätzlich noch Wind ausgesetzt sind, kann dieser Wert allerdings auch zu niedrig sein. Eine Wassersäule von 3000 mm ist ein Wert, der für Regenjacken und Zelte ausreichend ist.

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Informationen zu Batterien

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit.

1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien

Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Sie können Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Sie können Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden.

2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG

Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

3. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 59131102.