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H&R Monotube Gewindefahrwerk 15-40/35-65mm BMW 3er Touring F31 xDrive, Typ 3K, 4WD, ab 921kg,
Baujahr: 02/12> VA-Last
28895-8


H&R Gewindefahrwerke bieten dynamisch sportliche Performance bei gleichzeitig geringen Einbußen im Komfort und sind im Rahmen der TÜV-geprüften Werte durch das von außen verstellbare Gewinde höhenverstellbar.

   Produktvorteile:

  • Eigene Entwicklung und Produktion
  • Hakenschlüssel inklusive
  • Hochwertige Bauteile für lange Lebensdauer
  • Robustes Trapezgewinde zur Höhenverstellung
  • Spezielle Fahrwerks- und Rennfedern, hochfester Federstahldraht
  • Dauerhafter Korrosionsschutz, Zinkdickschichtpassivierung
  • Teilweise mit Aluminium-Hinterachshöhenverstellung, hartanodisiert
  • Sonderausführungen auf Kundenwunsch lieferbar (ohne Teilegutachten)

Lieferumfang:

Artikel
H&R Monotube Gewindefahrwerk 15-40/35-65mm BMW 3er Touring F31 xDrive , 28895-8
Fahrzeugtyp
3K. 4WD. Lim. X-drive. Ohne adaptives Fahrwerk / ohne Ni9veauregulierung
Baujahr
ab 02/2012
Achslast VA/HA
ab 921kg VA-Last
Achsbeinbefestigung

Besonderheiten
Mit TÜV-Teilegutachten
Tieferlegung VA/HA
15-40mm / 35-65mm

Bei Fahrzeugen mit werkseitiger Tieferlegung, z.B. BMW M-Technik, MB Sport-Line
Fahrwerk, Audi-Sportfahrw. usw., wird nur eine geringere Tieferlegung erzielt, da diese
Fahrzeuge schon „ab Werk“ tiefer liegen.

Gewindefahrwerk höhenverstellbar im Bereich der geprüften Werte laut Gutachten.

Je nach Motorisierung, Getriebe, Ausstattung und Toleranzen des Fahrzeuges kann
die Tieferlegung um einige mm von den angegebenen Werten abweichen.

Die angegebenen Tieferlegungen wurden an den jeweiligen Prüffahrzeugen ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass die maximale Tieferlegung nicht bei jedem Fahrzeug erreicht
werden kann, siehe hierzu Auflage und Hinweise im Teilegutachten und die technischen
Hinweise Fahrwerksprogramm 12,17,32.

Schäden, die durch nicht eingehaltene Gutachten-Einstellmaße hervorgerufen werden,
sind selbst verschuldet und werden nicht von H&R übernommen/erstattet.

Der Midestabstand zwischen Räder/Reifen und Fahrwerks-/Karosseriebauteilen darf
5 mm nicht unterschreiten. Ggf. ist der Abstand mittels Spurverbreiterungen und/oder
fachgerechter Bearbeitung der Karosserie wieder herzustellen. Eventuell anfallende
Arbeiten und/oder Kosten werden nicht von H&R übernommen/erstattet.

Bei Fahrzeugen, die mit einer Anhängerkupplung, Spoilern, Türschwellern, Schalldämpferanlagen oder ähnlichem ausgerüstet sind, deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurde, ist eine Anbauprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen und zu bescheinigen d.h. eine TÜV-Abnahme ist dann erforderlich

Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwersänderung, wenn folgende Bedingugnen eingehalten sind:

  • Es liegen gesonderte ABE-/Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausrechender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigen Fahrwerk.

Bei Fahrzeugen mit Anhängerkupplung (AHK)

liegt eine erhöhte HA-Last vor. Diese kann unter Umständen die geprüfte Achslast des Fahrwerkes/Federsatzes übersteigen.

Bitte bei Fahrzeugen mit AHK die HA-Last genau überprüfen!