eBay

Parallelunterlagen Set 18 Stück 9 Paar 160mm Fräsunterlage Schraubstockunterlage

• 18-teiliger Satz (9 Paare)
• Präzise und hochwertige Fertigung
• 160mm Länge
• Mit Pärgebeschriftung
• Für diverse Arbeiten geeignet

Bei Rückfragen: WilTec Artikelnummer 61981 angeben.






Egal, ob schleifen, fräsen, erodieren, messen oder anreißen, die Parallelunterlage ist ein notwendiges Hilfsmittel zur winkel- und parallelgenauen Bearbeitung von Werkstücken. Einfach die Höhe ausmessen und die passende Unterlage aus dem Satz entnehmen – so können die Werkstücke ganz einfach angeglichen und justiert werden.

Durch Verwendung von Parallelunterlagen werden zu lange Aufspannzeiten vermieden und somit die Werkstückkosten reduziert. Das Set enthält insgesamt 18 Unterlagen bestehend aus jeweils 9 Paaren. Sie sind aus besonders robustem Werkzeugstahl mit einer Härte von 55-65 HRC gefertigt, wodurch sie sich ideal für Einsätze mit Schraubstöcken, Fräsern und Drehmaschinen eignen.

Die Unterlagen sind 160 mm lang mit einer Stärke von 4 mm. Sie besitzen zudem folgende Höhen: 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38 und 42 mm. Die Unterlagen verfügen über eine Prägebeschriftung, um eine Verwechslung auszuschließen.
sku61981
Nettogewicht in kg2.6800
MaterialWerkzeugstahl
HerstellerWilTec
Gewicht2
WerkzeugartParallelunterlage
Anwendung / Information / AusstattungSatz besteht aus 18 Teilen (9 Paare) Härtegrad von 55-65 HRC Präzise und hochwertige Fertigung Mit Pärgebeschriftung Für diverse Arbeiten geeignet
Zubehör2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 10 mm 2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 14 mm 2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 18 mm 2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 22 mm 2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 26 mm 2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 30 mm 2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 34 mm 2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 38 mm 2 Unterlegplatten: 160 x 4 x 42 mm


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
-
EINGESTELLT MIT