SOUDAL Silikonfugen-Entferner 100ml
Silikonentferner ist ein gebrauchsfertiges, schnell wirkendes Produkt auf Kohlenwasserstoffbasis zum Entfernen von gehärtetem Silikon und MS-Polymer. Gel auf Lösemittelgemisch-Basis. Speziell zum Entfernen von ausgehärteten und alten Siliconefugen auf unterschiedlichen Untergründen, z. B. erneuern der Siliconefugen im Sanitärbereich. EIGENSCHAFTEN
ANWENDUNGUnser Büro ist von Montag-Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Samstag + Sonntag haben wir geschlossen. ZahlungDie Zahlungsabwicklung erfolgt über Ebay. Barzahlung bei Abholung möglich. Versand
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LieferzeitenWir versenden die Ware innerhalb von 1-3 Werktagen. Hinweise zur Batterieentsorgung Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber. Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise. Fachgerechte und kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz Sie sind als Verbraucher verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräten getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Durch die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung wird gewährleistet, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Bitte schützen Sie unsere Umwelt! Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Elektrorückgabe Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist. Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder - Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben. |